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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser
Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner
Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.


§2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich
bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder
die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren
unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß
gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher
Vertragsinhalt werden.


§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch
den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine
angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht
fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch
Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet
vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er
Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.


§4 Preise
4.1 Unsere Preise gelten „FCA Nürnberg, Incoterms 2020“ sofern keine abweichendeVereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis
enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der
am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4
Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich
in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten
Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer
vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer
kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner
Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der
geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax oder E-Mail genügt nicht.


§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart,
soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei
unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 7 Tage nach der angegebenen
Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus
sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu
gewähren, die mit dem 10. Tag beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich
erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.
Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung,
insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer
weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger
als 4 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der
Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen
Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht
unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
§6 Versand6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware
auf ihn über, FCA Nürnberg, Incoterms 2020, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist
und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für
eine Transportversicherung zu sorgen.


6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.


§7 Zahlung
7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis
nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer
gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel
gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem
Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.


§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 2 Wochen ab
Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen
Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der
Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter
Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis
herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden
einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art derNacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der
Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung
von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das
Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis
zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche
Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften
jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften
wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang allerZahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des
Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung
einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und
Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in
all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der
Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaß-
nahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß
gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe
Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach,
so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne
vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der
Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit
unseren offenen Forderungen aufgerechnet.


§10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Fürth, für unsere Warenlieferungen der Versandort.


§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die
Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine
Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss
der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.


§12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland
hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertra
g ohne Einwilligung der
Verkäufers abzutreten.12.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und
Scheckklagen - Nürnberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Fa. AgroBalance Concepts GmbH,  Nürnberg

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